Beerdigungsinstitut  Symanski - geprüft. Bestatter
Home
Wir über uns
Service
Erdbestattungen
Feuerbestattungen
Seebestattungen
Bestattungsvorsorge
Überführungen
Testament
Kontakt
So finden Sie uns
Impressum
Sitemap

Testament

In jedem Fall ist es sinnvoll, einTestament zu erstellen.

So gehen Sie sicher, dass im Notfall alles nach Ihren Wünschen geschieht.

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können auch ein gemeinschaftliches Testament verfassen. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben.

 

 

  1. Achten Sie darauf, dass Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen geleistet werden.
  2. So vermeiden Sie Personenmissverständnisse. Außerdem müssen Sie unbedingt den Ort und das Datum der Niederschrift festhalten.
  3. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder einem Notar in amtliche Verwahrung.

Grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament frei bestimmen, wer wie und unter welchen Bedingungen was erben soll.

Nur auf den Pflichtanteil haben Sie keinen Einfluss.

  • Ein einmal erstelltes Testament können Sie jederzeit widerrufen.
  • Dazu vernichten Sie das Testament oder machen einen handschriftlichen Vermerk "ungültig".
  • Ein neues Testament setzt automatisch ein vorhergehendes außer Kraft.

 

Datenschutzerklärung

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu Akzeptieren Erfahren Sie mehr

Bestattungen Symanski 20535 Hamburg  | Tel: 040 - 210 21 11