Erdbestattungen
Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Die Reihenstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Nach Ablauf von 25 Jahren ist im allgemeinen die weitere Nutzung oder erneute Belegung durch Familienangehörige nicht mehr möglich. Im Normalfall darf auch keine Urne beigesetzt werden.
Bei der Wahlstelle suchen die Angehörigen die Grabstelle selbst aus. Nach der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. So kann die Grabstelle auch wieder neu belegt werden. Im allgemeinen dürfen bis zu vier Urnen beigesetzt werden.